Änderungen im Bestellverfahren für Ausweisdokumente


Digitale Lichtbilder

Änderungen im Bestellverfahren für Ausweisdokumente

Alle Pass- und Personalausweisbehörden sind ab dem 1. Mai 2025 verpflichtet digitale Lichtbilder zu verwenden. Es bedeutet, dass diese von einem externen anerkannten Dienstleister (z. B. Fotografen) erstellt worden sind, und über eine gesicherte Cloud abgerufen werden. Ausgedruckte Lichtbilder, oder selbst digital erstellte Lichtbilder bspw. über eine App, können und dürfen nicht mehr akzeptiert werden.

Eine Aufnahmemöglichkeit für digitale Lichtbilder direkt im Einwohnermeldeamt ist vorhanden.

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