Osterfeuer - Kreis Segeberg informiert
Wichtige Hinweise zur Durchführung von Osterfeuern
Ostern steht vor der Tür und damit auch die Tradition der Osterfeuer. Die Abfallbehörde, die untere Naturschutzbehörde und die Leitstelle des Kreises Segeberg weisen auf folgende wichtige Regeln hin, die zum Schutz von Mensch, Tier und Natur zwingend zu beachten sind:
- Was gilt als Osterfeuer? Es muss am Osterwochenende stattfinden und einen gesellschaftlichen Rahmen haben.
- Keine Abfallentsorgung: Osterfeuer dürfen nicht zur Müllentsorgung genutzt werden! Verboten sind z. B. lackiertes Holz, Pappe, Kartonagen oder allgemeine Gartenabfälle. Erlaubt sind ausschließlich trockenes Feuerholz sowie trockene Zweige und Äste.
- Verbotene Standorte: In Naturschutzgebieten, Kernzonen von Landschaftsschutzgebieten, in Wäldern, Mooren, auf Heideflächen sowie in der Nähe von Reetdachhäusern sind Osterfeuer verboten.
- Wichtiger Tierschutz (Umschichten!): Holzstapel sind ideale Verstecke für Igel, Kröten, Vögel und andere Kleintiere. Damit diese nicht qualvoll verbrennen, muss das Brennmaterial am Tag vor dem Abbrennen noch einmal vorsichtig umgeschichtet werden.
- Sicherheit geht vor: Das Feuer muss stets beaufsichtigt werden und einfache Löschmittel (Gartenschlauch, Sand, Schaufel) müssen bereitstehen. Achten Sie auf die Windrichtung, um niemanden durch Rauch oder Funkenflug zu gefährden. Bei starkem Wind ist das Feuer sofort zu löschen.
- Richtige Anmeldung: Bitte blockieren Sie für die Anmeldung Ihres Osterfeuers oder bei Fragen niemals den Notruf 112! Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an unser örtliches Ordnungsamt.
