Wichtige Informationen für Eigentümer:innen von Wohngrundstücken

 

Ab dem 1. Juli 2022 sind alle Eigentümer:innen verpflichtet eine Erklärung für ihren Grundbesitz abgeben. Die Erklärung ist bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt einzureichen. Sie ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln.

 

Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier:

Ihre Bodenrichtwerte können  hier ermittelt werden. Bitte beachten Sie die Hinweise