Wohngeld
Die neue Wohngeld-Reform tritt erst ab 01.01.2023 in Kraft. Bis dahin gelten weiterhin die bisherigen Grundlagen.
Eine Wohngeldberechnung ab 01.01.2023 kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.
Zum 01. Januar 2023 wird das Wohngeld reformiert. Es wird eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten, um die steigenden Energiepreise stärker abzufedern. Zudem wird der Kreis der Wohngeldberechtigten erweitert, sodass mehr Bürgerinnen und Bürger in Zeiten stark steigender Energiekosten anspruchberechtigt werden. Darüber hinaus soll als kurzfristige Maßnahme für die Heizperiode September 2022 bis Dezember 2022 einmalig ein Heizkostenzuschuss II an die Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld gezahlt werden - danach wird er für die Wohngeldberechtigten dauerhaft in das Wohngeld integriert. Den zweiten Wohngeldzuschuss sollen Personen erhalten, die in mindestens einem der Monate September 2022 bis Dezember 2022 Wohngeld bezogen haben.
Da wir mit einem erhöhten Antragsaufkommen ab Januar 2023 rechnen, bitten wir um Verständnis bei einer erhöhten Bearbeitungszeit.