Informationen für Verbraucher (Trinkwasser)
Trinkwasserinformationen für die Gemeinde Fahrenkrug (nach § 46 TrinkwV)
Die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) stärkt die Transparenz und das Vertrauen in die öffentliche Wasserversorgung. Als Betreiberin einer eigenen Wasserversorgung informiert die Gemeinde Fahrenkrug Sie hier über die wichtigsten Eckpunkte unserer Trinkwasserbereitstellung.
1. Organisation & Versorgungsgebiet
- Betreiber: Gemeinde Fahrenkrug, vertreten durch das Amt Trave-Land (Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg). Die technische Betreuung liegt beim Team Planen – Bauen – Umwelt, die Abrechnung erfolgt über das Steueramt. Vor Ort ist unser ehrenamtlicher Bürgermeister, Herr Martin, für Sie zuständig.
- Versorgungsgebiet: Das gemeindeeigene Netz versorgt rund 533 Haushalte im gesamten Gemeindegebiet. Das Trinkwasser wird von der Energie und Wasser - Wahlstedt/Bad Segeberg GmbH & Co. KG (EW Segeberg) gewonnen und in unser Netz eingespeist.
2. Wasserqualität & Untersuchungsergebnisse
- Güte: Unser Trinkwasser entspricht den strengen gesetzlichen Vorgaben und kann jederzeit unbedenklich zum Trinken, für die Zubereitung von Speisen sowie zur Körperpflege genutzt werden.
- Kontrollen: Die Qualität wird über regelmäßige Probenahmen im Netz (viermal jährlich an wechselnden Abnahmestellen) durch ein unabhängiges, akkreditiertes Labor überwacht und an das Gesundheitsamt gemeldet.
- Härtebereich: Das Trinkwasser in Fahrenkrug liegt im Härtegrad mittel (<8,4 bis 14 °dH bzw. <1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter).
3. Wichtige Hinweise für Hauseigentümer (Hausinstallation)
- Verantwortlichkeit: Die Gemeinde garantiert die hervorragende Wasserqualität bis zu Ihrem Hausanschluss. Für die Qualität innerhalb des Gebäudes sind Sie als Eigentümer verantwortlich.
- Wartung: Zur Erhaltung der Trinkwasserqualität sollten Arbeiten an der Hausinstallation nur von zugelassenen Fachfirmen durchgeführt werden. Denken Sie an die regelmäßige Reinigung/den Wechsel von Wasserfiltern, die Wartung des Warmwasserspeichers sowie das Entkalken von Duschköpfen und Perlatoren.
- Austauschpflicht für Bleileitungen: Bitte beachten Sie, dass alte Trinkwasserleitungen oder Teilstücke aus Blei laut Gesetz (§ 17 Abs. 1 TrinkwV) bis zum 12.01.2026 vollständig entfernt oder stillgelegt werden mussten.
Ausführliche Informationen und Downloads:
Detaillierte Einblicke in das Wassergewinnungsverfahren, aktuelle Labor-Vollanalysen, nützliche Verbrauchertipps des DVGW sowie Empfehlungen des Umweltbundesamtes zum Umgang mit Trinkwasser und Wassersparen finden Sie in unserem ausführlichen Informationsdokument:
📄 Vollständige Verbraucherinformation nach § 46 TrinkwV (PDF)
