Hunde: anmelden / abmelden
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Spezielle Hinweise für - Amt Trave-LandNach der Anmeldung werden in den Gemeinden Seedorf und Wakendorf I Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Abgesehen von der Gemeinde Seedorf und der Gemeinde Wakendorf I werden im Amtsbereich Trave-Land keine Hundesteuermarken geführt.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Zuständige Abteilungen
- Kreis Segeberg - Amt Bad Bramstedt-Land - Fachbereich Finanzen
- Kreis Segeberg - Amt Boostedt-Rickling
- Kreis Segeberg - Amt Bornhöved
- Kreis Segeberg - Amt Kaltenkirchen-Land - Sachgebiet II (Steuern und Abgaben)
- Kreis Segeberg - Amt Kisdorf / Fachbereich Finanzen
- Kreis Segeberg - Amt Leezen
- Amt Trave-Land - Finanzen