Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft

  • Leistungsbeschreibung

    Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.

    Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.

    Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:

    • Privatkrankenanstalten,
    • Schaustellungen von Personen,
    • Spielhallenbetrieb,
    • Pfandleihgewerbe,
    • Bewachungsgewerbe,
    • Versteigerergewerbe,
    • Makler und
    • Versicherungsvermittler.

    Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Sie müssen unter anderem folgende Unterlagen vorweisen können:

    • Führungszeugnis
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • gegebenenfalls Handelsregisterauszug
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

  • Rechtsgrundlage

    • §§ 29 - 34 Gewerbeordnung (GewO),
    • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) - VwGebV.

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