Bekanntmachung Straßenreinigung
Straßenreinigung und Winterdienst
Aus aktuellem Anlass weise ich darauf hin, dass in den amtsangehörigen Gemeinden jeweils Regelungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst bestehen. Diese Bestimmungen richten sich jeweils nach der in der Gemeinde geltenden Straßenreinigungssatzung.
Grundsätzlich ist die Aufgabe der Gehwegreinigung und Winterdienst an den Gehwegen (und weiteren Teilen) auf die jeweils anliegenden Grundstückseigentümer übertragen.
Auch ist an den jeweiligen Straßenteilen, in einem regelmäßigen Turnus, Laub und Abfälle zu entsorgen. Ebenso sind durchwachsende Kräuter und überwachsende Pflanzen an die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Schnee ist rechtzeitig und regelmäßig, bei andauerndem Schneefall, nach den jeweiligen örtlichen Regelungen zu beseitigen. Bei Glätte ist mit abstumpfenden Stoffen zu streuen.
Für weitere Einzelheiten stehen Ihnen die gemeindlichen Satzungen auf der Homepage des Amtes unter www.amt-trave-land.de, Rubrik Gemeinden – Satzungen, für alle zur Einsicht zu Verfügung.
Insofern bitte ich Sie sich über die Regelungen zu informieren und diese entsprechend umzusetzen.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig seinen Reinigungspflichten nicht nachkommt handelt ordnungswidrig und diese Verstöße können mit Geldbuße geahndet werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an das Ordnungsamt, unter 04551/9908-40 oder tim.andresen@amt-trave-land.de.
Bad Segeberg, 09.01.2024
Amt Trave-Land
Der Amtsvorsteher