Änderungen bei den Passbildern
Seit diesem Jahr gelten strengere Vorgaben für biometrische Passbilder
Aufnahmen aus klassischen Fotoautomaten sind für die Beantragung offizieller Ausweisdokumente nicht mehr zulässig. Aus diesem Grund haben wir umgehend reagiert und unseren bisherigen Fotoautomaten Ende Januar abbauen lassen. Er steht Ihnen vor Ort leider nicht mehr zur Verfügung.
Doch kein Grund zur Sorge – der Service für Sie wird dadurch in vielen Fällen sogar bequemer. Was bedeutet das konkret für Ihren nächsten Termin im Einwohnermeldeamt?
Was ist jetzt zulässig?
- Bequem vor Ort: Die benötigten Fotos werden ab sofort direkt bei uns am Platz durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einwohnermeldeamt angefertigt.
- Zertifizierte Fotografen: Alternativ können Sie selbstverständlich weiterhin Passbilder von einem professionellen, zertifizierten Fotografen anfertigen lassen.
Was ist nicht mehr zulässig?
- Bilder aus Fotoautomaten (egal ob aus unserem ehemaligen Automaten oder von externen Geräten) werden ab sofort nicht mehr akzeptiert.
Wichtiger Hinweis für Familien mit Kindern (0 bis 5 Jahre): Die biometrische Aufnahme von Säuglingen und Kleinkindern stellt oft besondere Anforderungen. Daher empfehlen wir Ihnen für Kinder in der Altersgruppe von 0 bis 5 Jahren dringend, vorab einen professionellen Fotografen aufzusuchen, da wir dies am Platz im Einwohnermeldeamt nicht immer optimal gewährleisten können.
Bitte beachten Sie diese Änderungen bei der Planung Ihres nächsten Besuchs. Wir freuen uns darauf, Sie mit unserem neuen Service direkt am Schalter zu unterstützen!
