Hinweise zur Datenverarbeitung von Zählerständen


Hinweise zur Datenverarbeitung - Kundenselbstablesung von Zählerständen für Verbrauchsabrechnungen

Nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) bestehen Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person.

 Aus diesem Grund werden Ihnen folgende Informationen zur Kenntnis gegeben: