Hinweise zur Datenverarbeitung von Zählerständen


Hinweise zur Datenverarbeitung - Kundenselbstablesung von Zählerständen für Verbrauchsabrechnungen

Nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) bestehen Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person.

 Aus diesem Grund werden Ihnen folgende Informationen zur Kenntnis gegeben:

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