Neue Katzenschutzverordnung
Landesweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und
Registrierungspflicht für Freigängerkatzen
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat den Beschluss für eine neue Katzenschutzverordnung gefasst, die zum 01.01.2027 wirksam wird.
Was bedeutet das für Halterinnen und Halter?
Für alle Katzen mit Freigang gilt ab diesem Stichtag eine verpflichtende Vorgabe:
- Kastration: Freilaufende Tiere müssen unfruchtbar gemacht werden, um eine unkontrollierte Vermehrung einzudämmen.
- Kennzeichnung: Freigänger müssen eindeutig gekennzeichnet sein (in der Regel per Transponder-Mikrochip).
- Registrierung: Die Tiere müssen in einem gängigen Haustierregister (wie z. B. FINDEFIX oder TASSO) registriert werden.
Ausnahme für reine Wohnungskatzen:
Für Haus- und Wohnungskatzen, die die Wohnung bzw. das Gebäude zu keinem Zeitpunkt verlassen, gilt diese Regelung nicht.
Weiterführende Informationen & Beratung
- Ausführliche Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQ) stellt das Land Schleswig-Holstein online zur Verfügung:
www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tierschutz/katzenschutzVO_faq - Individuelle Beratung zur Kennzeichnung, Kastration und den notwendigen Fristen erhalten Sie zudem in Ihrer örtlichen Tierarztpraxis.
Amt Trave-Land
Der Amtsvorsteher
