Es ist immer wieder ein Thema: „Das Verbrennen von Pflanzenabfällen“


Es ist immer wieder ein Thema: „Das Verbrennen von Pflanzenabfällen“

Es ist klar geregelt:

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist nur noch in Ausnahmefällen erlaubt!

Der Kreis Segeberg schreibt dazu:

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Klimaschutz geht uns alle an und jeder von uns kann einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Bereits kleinste Veränderungen haben Auswirkungen auf das Gesamtsystem.

Pflanzliche Abfälle sind ein wertvoller Rohstoff, den wir auf dem Weg zur Klimaneutralität dringend benötigen, zum Beispiel für die klimaneutrale Wärmeversorgung, als Grundstoff für die treibhausgasfreie Industrie oder als umweltfreundliches Düngemittel.

Das Beseitigen von Abfällen durch Verbrennen passt nicht mehr in unsere Zeit. Wer pflanzliche Abfälle verbrennt, sorgt nicht nur für Geruchsbelästigung in der Nachbarschaft, sondern verschwendet wertvolle Ressourcen und trägt durch schädliche Emissionen zum Klimawandel bei.

Pflanzliche Abfälle können nachhaltig und ressourcenschonend entweder über die Biotonne oder bei einer Annahmestelle für Gartenabfälle beziehungsweise einer Kompostierungsanlage entsorgt werden. Alternativ ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück möglich.

Mit der Neufassung der Landesverordnung für pflanzliche Abfälle, die am 11.05.2021 in Kraft getreten ist, soll den Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes Rechnung getragen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

https://www.segeberg.de/F%C3%BCr-Unternehmen/Umwelt-Planen-Bauen/Wasser-Boden-Abfall/

Bei weiteren Fragen hinsichtlich der Verordnung können Sie sich an die Untere Abfallbehörde des Kreises Segeberg wenden.  E-Mail: abfallbehoerde@segeberg.de

Mit freundlichen Grüßen

Bgm. Silke Behrens


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