Gewässerpflegeverband "Am Oberlauf der Trave"
Das Verbandsgebiet der Gewässerpflegeverbände umfasst die Einzugsgebiete ihrer Hauptgewässer. Die Grenzen des jeweiligen Verbandsgebietes sind in einem Plan dargestellt, der beim Verband und bei der Aufsichtsbehörde hinterlegt ist. Mitglieder der Gewässerpflegeverbände sind die Eigentümer aller Grundstücke im Verbandsgebiet. Im Kreis Segeberg gibt es allerdings für die Gebiete der kanalisierten Ortslagen die Besonderheit der korporativen Mitgliedschaften der Gemeinden. In den 90er Jahren wurden zwischen den Gewässerpflegeverbänden und den Gemeinden bzw. Zweckverbänden als Betreiber der Abwasseranlagen Vereinbarungen über die sog. Korporative Mitgliedschaft getroffen. Diese Vereinbarung bewirkte, dass die Eigentümer der einzelnen, an die Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücke nicht mehr zu Beiträgen von den Gewässerpflegeverbänden herangezogen wurden. Diese Beiträge wurden insgesamt nach der Fläche, Abwassereinleitungsmengen und Verschmutzung berechnet, der jeweiligen Gemeinde in Rechnung gestellt und aus dem Abwasserhaushalt bezahlt.
Die korporative Mitgliedschaft wird durch Vertrag zwischen der jeweiligen Gemeinde und dem zuständigen Gewässerpflegeverband geregelt. Die Einnahmen des Gewässerpflegeverbandes ändern sich dadurch nicht, aber der Verwaltungsaufwand wird vermindert und die Verwaltungskosten der Gewässerpflegeverbände konnten durch dieses Verfahren erheblich gesenkt werden. Allein im Amt Trave-Land entfallen dadurch etwa 10.000 Bescheide für die Einzelmitgliedschaften. Allerdings übernimmt die jeweilige Gemeinde mit der korporativen Mitgliedschaft nur die Beitragszahlung für die an die Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücke. Alle weiteren sich aus der Verbandssatzung ergebenden Rechte und Pflichten verbleiben beim Grundstückseigentümer.
Organisation der Gewässerpflegeverbände:
Organe eines Verbandes sind der Verbandsausschuss und der Verbandsvorstand. Die Mitglieder des Verbandsausschusses werden in einer öffentlich bekannt gemachten Mitgliederversammlung gewählt. Alle Teile des Verbandesgebietes sollen angemessen durch Mitglieder im Ausschuss vertreten sein. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre.
Aufgaben des Verbandsausschusses sind insbesondere:
- Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder
- Beschlussfassung über Änderung der Satzung, des Unternehmens, des Planes oder der Aufgaben
- Beschlussfassung über die Umgestaltung oder Auslösung des Verbandes
- Festsetzung des Haushaltsplanes
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl von Kassenprüfern
- Niederschlagung und Erlass von Beitragsforderungen
Der vom Verbandsausschuss ebenfalls auf 5 Jahre gewählte Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:
- gesetzliche Vertretung des Verbandes
- Aufstellung der Haushaltsplanes und der Jahresrechnung
- Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern
- Entscheidung über Widersprüche gegen Beitragsbescheide
- Durchführung der jährlichen Verbandsschau und Beseitigung der hierbei festgestellten Mängel
Aufgaben der Gewässerpflegeverbände sind lt. Satzung:
- Unterhaltung einschließlich naturnaher Pflege der Gewässer
- Ausbau einschließlich naturnaher Umgestaltung der Gewässer
- Unterhaltung, Bau und Rückbau von Anlagen in und an Gewässern
- Unterhaltung und Beseitigung von Rohrleitungen, die kein Gewässer sind
- Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz und zur Verbesserung des Naturhaushaltes, der Gewässergüte, des Bodens und für die Landschaftspflege
- Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben
Die Gewässerpflegeverbände erfüllen die Unterhaltungspflicht an den Gewässern und Anlagen, die den Grundstückseigentümern im Einzugsgebiet der Gewässer obliegt, und stellen hierdurch den ordnungsgemäßen Abfluss des Oberflächenwassers sicher. Selbst wenn kein Gewässer in unmittelbarer Nähe des Grundstückes erkennbar ist, wird das Niederschlagswasser über Rohrleitungen, Drainagen oder über das Grundwasser in die Verbandsgewässer eingeleitet und muss dort schadlos abgeführt werden. Die Mitglieder haben dem Verband die Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung der Aufgaben und Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind. Maßgebend für die Beitragshebung sind die Eigentumsverhältnisse am 1. Januar jeden Jahres (Stichtag).
Neben der Erhaltung des ordnungsgemäßen Abflusses umfasst die Gewässerunterhaltung auch die Pflege und Entwicklung der Gewässer. Hierzu gehören z.B. die Erhaltung und Entwicklung eines natürlichen oder naturnahen Pflanzen- und Tierbestandes oder die Schaffung von Uferrandstreifen. Die Kosten für diese Maßnahmen werden von der Allgemeinheit durch Zuschüsse (von Kreis, Land, Bund oder EU) finanziert.
Der Gewässerpflegeverband "Am Oberlauf der Trave" umfasst das Einzugsgebiet der Trave von Glasau bis Bad Segeberg in den Gemeinden Bad Segeberg, Blunk, Fahrenkrug, Glasau, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Krems II, Nehms, Pronstorf, Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Travenhorst und Wensin.