Kosten auf einen Blick
Kosten auf einen Blick
Was kostet ein Wasseranschluss für ein Grundstück?
Die Kosten, welche vom Grundstückseigentümer laut Satzungsrecht zu tragen sind, gliedern sich in
- Kosten der Herstellung des Anschlusses
- Anschlussbeitrag
Zu der Höhe der Kosten ist Folgendes zu sagen:
Die Kosten für die Herstellung des Anschlusses von der Hauptleitung zum Grundstück und der Anschlussleitung in das Gebäude werden nach dem tatsächlichen Aufwand zwischen dem WBV und dem Grundstückseigentümer abgerechnet. Der Anschluss wird auf Antrag des Grundstückseigentümers durch die Vertragsfirma des WBV hergestellt. Im Vorwege ist eine Vorauszahlung in Höhe von 2.500,00 EUR an den WBV zu leisten. Die Kosten, welche die Vertragsfirma dem WBV dafür in Rechnung stellt, sind auf Anforderung des WBV vom Grundstückseigentümer zu erstatten; dabei wird die vom Antragsteller geleistete Vorauszahlung berücksichtigt.
Generelle Aussagen zur Höhe der Kosten lassen sich hier nicht treffen, weil der Aufwand zur Herstellung des Anschlusses von vielen Faktoren wie z. B. Lage der Hauptleitung und Entfernung zum anzuschließenden Grundstück bzw. Gebäude abhängt. Der einmalige Anschlussbeitrag quasi als Kostenbeteiligung an den vom WBV finanzierten Versorgungsanlagen wie Wasserwerk, Hauptleitungen etc. bemisst sich nach der Wasserbeitragssatzung. Der vollständige Text der Satzung ist hier ersichtlich. Grundsätzlich ist für den Anschlussbeitrag die Grundstücksgröße maßgebend, welche multipliziert wird mit der Anzahl der Vollgeschosse des auf dem Grundstück vorhandenen oder entstehenden Gebäudes. Diese für den Beitrag maßgebende m²-Zahl ist wiederum mit dem in der Satzung festgesetzten Beitrag von derzeit 1,19 EUR zu multiplizieren und ergibt den Gesamtbeitrag. Bei Fragen zur Berechnung des Anschlussbeitrags für Ihr Grundstück wenden Sie sich bitte an Frau Saskia Klobke, Telefon (0 45 51) 99 08-37. Sollte auf Antrag des Grundstückseigentümers ein bestehender Grundstücks- und/oder Hausanschluss geändert werden (z. B. aufgrund von Umbaumaßnahmen auf dem Grundstück), so ist im Vorwege eine Vorauszahlung in Höhe von 1.000,00 EUR an den WBV zu zahlen; auch diese wird bei der Abrechnung der entstandenen Kosten in Abzug gebracht.
Was kostet der Bezug von Wasser?
Der Kubikmeter Wasser aus dem Netz des WBV wird seit dem 01.01.2020 mit 1,45 EUR berechnet. Grundsätzlich ist für die Berechnung des Wasserverbrauchs der vom WBV installierte Wasserzähler maßgebend. Sollte bei dem Bau eines Gebäudes noch kein Wasserzähler gesetzt sein, berechnet der WBV dem Grundstückseigentümer eine Pauschale gestaffelt nach dem Kubikmeter umbauten Raum (< 800 m³ umbauten Raum von 80,00 €, 801 m³ bis 1.000 m³ umbauten Raum von 120,00 € und > 1.001 m³ umbauten Raum von 160,00 €) als so genannte Bauwassergebühr. Neben der Berechnung des Wasserverbrauchs ist für jedes an das Netz des WBV angeschlossene Grundstück eine monatliche Grundgebühr zu zahlen. Mit dieser Gebühr deckt der WBV die Fixkosten, welche dafür entstehen, dass der WBV die Anlagen zur Wasserversorgung bereitstellt. Die monatliche Grundgebühr wird berechnet nach den auf dem Grundstück vorhandenen Wohneinheiten (= Wohnungen) und Betriebseinheiten (= Gewerbebetriebe, landwirtschaftliche Betriebe u. ä.). Die Grundgebühr beträgt 10 EUR je Betriebseinheit und je Wohneinheit pro Monat.