Wappen und Flagge
Historische Begründung:
Die Geschichte und Entwicklung des Dorfes, ein Bauerndorf aus der Vicel´schen Zeit gegen 1137, ist eng mit den Geschehnissen in und um Bad Segeberg verbunden. Das Dorf lag unweit der alten Heeres- und Handelsstraße Cismar - Neustadt - Bad Segeberg - Hamburg. Es hat in dem Zeitraum nach dem 30jährigen Krieg bis 1681 zum Amt Segeberg gehört und bestand aus 3 Vollhufen, 3 Halbhufen, 1 2/3 Hufe, 1 1/3 Hufe, 1 Käthner, 14 Kathen, 1 Windmühle und 1 Wassermühle. Vormals gehörten die Zehnten und 1 1/2 Hufe dem Segeberger Kloster an.
Von 1681 bis 1889 kamen an das Amt Traventhal 1 Vollhufe, 1 2/3 Hufe, 1 1/2 Hufe, 6 Kathen und zum Gut Nütschau 1 Vollhufe und 2 Kathen. Die Windmühle und Wassermühle, die schon früher zu Nütschau gehörten, kamen 1674 an das Amt Traventhal. 1889 wurde die Gemeinde dem Amt Geschendorf, 1948 dem Amt Segeberg-Land zugeordnet. Die Windmühle, Wahrzeichen des Dorfes, wurde 1873 durch Blitzschlag zerstört. Der Wiederaufbau auf der Osthöhe des Mühlenteichufers verzögerte sich bis 1877. Vom 17. bis 18. Jahrhundert hat der Durchgangs- und Rastverkehr des in der Ortsmitte die Rönnaufurth überquerenden, verkehrsbedeutenden Landstraßenzugs die Wirtschaft der Gemeinde wesentlich gefördert.
Die Niederlassung von Handwerkern und Gewerbetreibenden im 19. Jahrhundert verfestigte die Dorfschaft. Im ganzen war die Gemeinde durch die Wind- und Wassermühle sowie durch die fleißige Bauernschaft geprägt. Bauern und Mühle haben stets das Rad rollen lassen. Das Rad im Wappen symbolisiert Aktion, Bewegung und Schwung. Die Weizenähren symbolisieren die gewachsene Kraft der dörflichen Gemeinschaft aus dem bäuerlichen Ursprung. Der blaue Grund symbolisiert die Seen (Segeberger See und Klüthsee), die Trave, die Rönnau (Mühlenbach) und die Natur und damit den hohen Freizeitwert der Gemeinde.
Konzeption, Entwurf und Ausführung: Brigitte Wentorf (geb. Kafemann)
Genehmigt: 11. Sept. 1984
Die Gemeindeflagge, die am 27. Januar 1986 genehmigt wurde, zeigt auf blauem Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens (ohne Schild) in flaggengerechter Tingierung. Oben und unten unweit des Randes jeweils ein schmaler gelber Streifen.